Organspende in Urlaubsländern

„Wer in Österreich stirbt, verliert seine Organe“, titelte eine Boulevardzeitung vor einigen Jahren. Tatsächlich unterscheiden sich die Richtlinien für die Organspende in vielen Urlaubsländern. Wer sicher gehen möchte, dass seine Entscheidung im Urlaubsland respektiert wird, kann sich bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein Beiblatt zum Organspenderausweis in der jeweiligen Landessprache ausdrucken und ausfüllen

Laut Angaben der DSO befragen Ärzte im Ausland im Falle einer Organspende immer auch die Angehörigen, egal, welche gesetzliche Regelung gilt. In manchen anderen Ländern, zum Beispiel in den Niederlanden oder den USA, sind auch sogenannte „Non-Beating Donors“ zugelassen, also Menschen, die zuerst am Herzstillstand verstarben. Da das Herz bereits versagt hat, können Ärzte den Toten lediglich die übrigen Organe wie Niere, Leber, Lunge oder Bauchspeicheldrüse entnehmen. Deutsche Mediziner lehnen die Organentnahme von Herztoten ab, da der bloße Herzstillstand kein sicheres Todeszeichen ist – unter Umständen könnten Ärzte den Patienten wiederbeleben.

Zur Erläuterung:

Widerspruchsregelung:
Ärzte dürfen Organe entnehmen, sofern der Verstorbene dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht: Angehörige dürfen der Organentnahme widersprechen.

Zustimmungsregelung: Der Verstorbene muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben.

Erweiterte Zustimmungsregelung: Hat der Verstorbene seinen Willen nicht dokumentiert, dürfen die Angehörigen in seinem Sinne für oder gegen eine Organspende entscheiden.

Informationsregelung: Hat der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich einer Organentnahme widersprochen, so dürfen Ärzte Organe entnehmen. Als Widerspruch gilt zum Beispiel ein Eintrag in ein eigens dafür vorgesehenes Register. Die Angehörigen werden von der Explantation unterrichtet, haben aber keine Möglichkeit, dem zu widersprechen.

Notstandslösung: Eine Organentnahme ist immer zulässig, Widerspruch ist nicht möglich.

Eine Übersicht der Regelungen im Ausland

 

Australien: Erweiterte Zustimmungslösung

Belgien: Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht

Bulgarien: Notstandslösung

Dänemark: Erweiterte Zustimmungsregelung

Finnland: Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht

Frankreich: Informationsregelung

Griechenland: Erweiterte Zustimmungsregelung

Großbritannien: Erweiterte Zustimmungsregelung

Irland: Erweiterte Zustimmungsregelung

Island: Erweiterte Zustimmungsregelung

Italien: Widerspruchsregelung

Japan: Zustimmungsregelung

Luxemburg: Widerspruchsregelung

Niederlande: Erweiterte Zustimmungsregelung

Norwegen: Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht

Österreich: Widerspruchsregelung

Portugal: Widerspruchsregelung

Rumänien: Erweiterte Zustimmungsregelung

Russland: Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht

Schweden: Informationsregelung

Schweiz: Erweiterte Zustimmungsregelung

Slowenien: Widerspruchsregelung

Spanien: Widerspruchsregelung

Tschechien: Widerspruchsregelung

Türkei: Erweiterte Zustimmungsregelung

Ungarn: Widerspruchsregelung

USA: Erweiterte Zustimmungsregelung

 

Organspende in Deutschland

In Deutschland werben unter anderem die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Deutsche Stiftung Organtransplantation für die Spende. Beide Institutionen betonen, dass die Freiwilligkeit der Entscheidung gewährleistet werden muss.
Eine Organspende kommt nicht in Frage, wenn der Verstorbene an einer akuten Krebserkrankung gelitten hat oder HIV-positiv war. Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende dokumentieren. Wer auf keinen Fall Organe spenden möchte, darf dies bereits ab einem Alter von 14 Jahren erklären. Einwilligung und Widerspruch können jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Wer Organspender werden möchte, sollte dies auf einem entsprechenden Ausweis dokumentieren und diesen möglichst immer bei sich tragen. Solche Dokumente gibt es beispielsweise bei der DSO (www.dso.de). Auf diesen Ausweisen kann man auch einer Organentnahme widersprechen. Außerdem kann man bestimmte Organe oder Gewebe von der Spende ausnehmen. Transplantationsmediziner raten auch dazu, das Thema in der Familie zu diskutieren, damit die Angehörigen im Notfall wissen, wie der Verstorbene zur Organspende steht.

 

Quelle: Focus online

 

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